Was ist eine möblierte Touristenunterkunft?

Hierbei handelt es sich um möblierte Villen, Apartments, Studios zur ausschließlichen Nutzung durch den Mieter, die zur Vermietung an durchreisende Kunden angeboten werden, die dort keinen Wohnsitz nehmen und die einen Aufenthalt verbringen, der durch tägliche oder wöchentliche oder monatliche Vermietung gekennzeichnet ist (Artikel L. 324-1 -1 des Tourismusgesetzes). Die Saisonmiete muss für einen Zeitraum von maximal 90 aufeinanderfolgenden Tagen an dieselbe Person abgeschlossen werden.

Was sind die notwendigen Schritte?

Die möblierte Wohnung muss beim Rathaus der Gemeinde, in der sich die möblierte Wohnung befindet, als klassifiziert oder nicht klassifiziert gemeldet werden. Die Erklärung erfolgt auf einem Formular CERFA-Nr. 14004 oder die Erklärung kann online auf der folgenden Seite abgegeben werden https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/R14321 .

Hinweis: Wurde keine Erklärung abgegeben, droht dem Vermieter ein Bußgeld von bis zu 450 €.

Die Klassifizierung ist ein optionaler Prozess, dessen Zweck jedoch darin besteht, dem Kunden ein Maß an Komfort oder Service anzuzeigen. Es ist auch ein Marketinginstrument für den Vermieter.

In Haute-Loire,

Kontakt MDDT: Séverine TALLOBRE – zuständig für die Klassifizierung möblierter Touristenunterkünfte – - Organisatorin des Labels Clévacances – Qualitätsreferentin für Home-Cycling –

Tel. 04 43 07 11 87 – Mail stallobre@myhauteloire.fr

La Abteilungshaus für Tourismusentwicklung positioniert sich als Referenz in Bezug auf die Klassifizierung möblierter Beherbergungsbetriebe im Departement Haute-Loire. Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung in der Qualifizierung von Wohnungen verfügt es über ein Team von Technikern, die in der neuen Methode zur Klassifizierung möblierter Wohnungen qualifiziert und geschult sind. der Einstufung in Beherbergungsbetriebe Permet Zu profitieren bestimmte Steuervorteile : feste Reduzierung von 71% auf Mieteinnahmen unter dem Kleinstunternehmensregime (Artikel 50-0 des CGI), Befreiung von der Wohnungssteuer und Grundsteuer in ländlichen Revitalisierungszonen (Artikel 1407 III und Artikel 1383 E bis der allgemeinen Abgabenordnung)], Vereinbarung mit der Nationalen Agentur für Urlaubsschecks (www.ancv.com), Vereinfachung der Berechnung der Kurtaxe . Saisonal möblierte Wohnungen werden klassifiziert nach nationale Standards für möblierte Beherbergungsbetriebe